Tiefenpsychologischer Ansatz

In der tiefenpsychologischen Arbeit ist die Annahme bedeutsam, dass mithilfe von Abwehrmechanismen unangenehme, konflikthafte Gefühle und Bedürfnisse unbewusst gemacht werden können. Insbesondere in der kindlichen Situation dient dies zunächst dem Schutz der Psyche und ermöglicht, sich an die kindlichen Umweltbedingungen bestmöglich anzupassen. Im weiteren Leben, in dem sich die Umweltbedingungen verändern, kann dies jedoch zu Kompromisslösungen mit hohem Preis führen.

Anders als die Psychoanalyse fokussiert die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dabei auf aktuell wirksame unbewusste Konflikte, die bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von aktuellen Symptomen bedeutsam sind. Über ein Brückenbauen zwischen im Hier und Jetzt erlebbaren Problemen und prägenden Erfahrungen in der Kindheit können angeeignete Muster und zentrale Konfliktthemen des Lebens aufgedeckt und emotionale Einsichten gefördert werden. Dadurch können Kraft und Motivation für Veränderungsprozesse im Hier und Jetzt aktiviert werden. 

Neben Erfahrungen aus aktuellen und vergangenen zwischenmenschlichen Beziehungen spielt dabei auch das Erleben in der therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle.  

Auch die Förderung von eigenen Fähigkeiten im Wahrnehmen und Regulieren von Emotionen und Bedürfnissen, im Eingehen und Lösen von Bindungen sowie in der Kommunikation mit sich selbst und anderen ist ein bedeutsamer Aspekt in der tiefenpsychologischen Therapie.  

Ablauf

Der Weg vom Erstkontakt bis zur Beantragung der Therapie

Psychotherapeutische Sprechstunden

Ziel der psychotherapeutischen Sprechstunden ist herauszufinden, ob eine Therapie oder eher ein anderes Hilfsangebot erforderlich ist, welche Beschwerden Sie begleiten, darauf beruhend eine erste diagnostische Einschätzung zu treffen und zu erkunden, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung erwachsen kann. Sie benötigen keine Überweisung für die psychotherapeutische Sprechstunde.

Probatorische Sitzungen
 

In 2 bis 4 Sitzungen besteht vor Beantragung einer Therapie die Möglichkeit gemeinsam weitere wichtige Informationen zusammenzutragen, die passende Therapieform zu finden, Therapieziele zu klären und zu entscheiden, ob eine Therapie beantragt werden soll.

Beantragung einer Therapie
 

Sprechstunden und Probatorik werden von den gesetzlichen Krankenkassen antragsfrei übernommen. Im Falle einer Entscheidung für eine Psychotherapie wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. In der Regel werden zunächst 24 Sitzungen (2 x 12) Kurzzeittherapie beantragt, daraufhin kann bei Indikation eine Umwandlung in eine Langzeittherapie von 60 bis zu 100 Sitzungen beantragt werden. 

Kostenübernahme

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen. Im deutschen Gesundheitssystem werden inzwischen 4 Psychotherapieverfahren von den Krankenkassen bezahlt.  Neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind das die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die systemische Therapie. 

Wenn Sie privat versichert sind oder die Therapie selbst bezahlen möchten, sind Sie der:die Vertragspartner:in. Es hängt von Ihrer privaten Krankenkasse ab, ob die gesamten Kosten der Therapie übernommen werden oder ob Ihre Krankenkasse nur einen Teil der Kosten erstattet. 

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